Beim Nachlassgericht.

In einer Erbsache wurde ich ins Nachlassgericht geladen.

Dort Erklärten mir die Beamten, da es kein Testament gäbe, müssten die Gebühren höher angesetzt werden.

Ich erinnerte mich an den Herrschinger Grundkurs 1988.

Im Grundkurs hatten wir einen Referenten vom Nachlassgericht München, der uns genau über diese Gebühren Informierte.

Somit bekundete ich den Beamten meinen Widerspruch, daraufhin wurden noch mehrere Beamte hinzugeholt die mir den Sachverhalt bestätigen sollten.

Zum widerholten mal erklärte ich den Beamten meinen Widerspruch und das ich heute nichts Unterschreiben werde.

Ich habe zuhause angekommen sofort mit dem Nachlassgericht in München Telefoniert, und ihnen die Sachlage erklärt.

Am nächsten Vormittag bekam ich die Nachricht von meinem Nachlassgericht, das sich die Sache zu meinen Gunsten Erledigt hätte.

Dem Herrschinger Grundkurs sei Dank!

 

 

Weiterbildungen

Grundkurs Herrsching 1988

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